Meldebescheinigungen
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Zwickert | 05192 / 130 - 2113 | ||
| Frau Stelter | 05192 / 130 - 2113 | ||
| Herr Sobczak | 05192 / 130 - 2110 | ||
| Frau Helmcke | 05192 / 130 - 2112 | ||
| Frau Klingbeil | 05192 / 130 - 2111 |
Zur Ausstellung einer Meldebescheinigung legen Sie bitte Ihren Personalausweis vor. Ist es Ihnen nicht möglich die Meldebescheinigung persönlich im Bürgerbüro zu beantragen kann eine andere Person schriftlich formlos von Ihnen zu diesem Zweck bevollmächtigt werden.
Die Meldebescheinigung ist mit 4,80 € gebührenpflichtig.
(Das Melderecht)
Gebührenfrei wird eine Bescheinigung ausgestellt, wenn Sie für
benötigt wird.
In diesen Fällen legen Sie bitte einen nachweis des Erfordernisses vor.
Die Meldebescheinigung ist mit 4,80 € gebührenpflichtig.
(Das Melderecht)
Gebührenfrei wird eine Bescheinigung ausgestellt, wenn Sie für
- - das Versorgungsamt
- die Kindergeldkasse
- Rentenzwecke
benötigt wird.
In diesen Fällen legen Sie bitte einen nachweis des Erfordernisses vor.
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