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Friedhof

Allgemeine Informationen zu den Friedhöfen

"Friedhöfe sind in ihrer vielfältigen Gestaltung Orte der Ruhe, der Besinnung, der Trauer und der Beisetzung Verstorbener. Sie bieten den Angehörigen einen geschützten Raum, um die Trauer zu verarbeiten und der Verstorbenen zu gedenken. Daneben erfüllen Friedhöfe auch wichtige kulturelle, soziale und ökologische Aufgaben und laden zur Erholung und zur inneren Einkehr ein."

 

Die Friedhofskultur befindet sich, auch in Munster, in einem stetigen Wandel, es geht von der Erdbestattung zur Feuerbestattung, von pflegeintensiven Wahlgräbern zu anonymen Gräbern oder Urnen bis hin zu neuen, ökologischen Gesichtspunkten der Friedhofsgestaltung.

 

Die Stadt Munster unterhält insgesamt 5 Friedhöfe, den Waldfriedhof in Munster, den Heidefriedhof in Breloh, die Friedhöfe in den Ortschaften Oerrel und Alvern und den Alten Friedhof, der sich ebenfalls in Munster befindet.

 

Allgemeine Informationen:

Auf allen Friedhöfen im Friedhofsbezirk Munster werden Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen durchgeführt.

 

Die Ruhezeit für Urnen beträgt 20 Jahre, die Ruhezeit für Särge 25 Jahre.

 

Die Bestattungen finden aktuell von Montag bis Freitag um 10 Uhr sowie Montag bis Donnerstag um 14 Uhr statt.

 

Folgende Grabarten werden angeboten:

 

  • Anonyme Bestattungen von Urnen oder Särgen im Rasen
  • Anonyme Urnenbestattungen im Friedhain unter Bäumen mit der Möglichkeit, an einer Stele eine kleine Tafel mit Namen, Geburts- und Sterbedatum anzubringen
  • Anonyme Urnenbestattungen im Friedhain ohne Gedenktafel
  • Anonyme Urnenbestattung in einem Partnerurnenwahlgrab, hier können zwei Urnen übereinander beigesetzt werden, mit einer einheitlichen Grabplatte für beide Namen, Geburts- und Sterbedatum, im Rasen, die Grabpflege erfolgt durch den Friedhofsträger
  • Anonyme Sarg- und Urnenbestattungen mit einer einheitlichen Bepflanzung und einer einheitlichen Grabplatte, auf der der Name sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen angebracht ist, hier erfolgt die Grabpflege durch den Friedhofsträger
  • Anonyme Sarg- und Urnenbestattungen mit einer einheitlichen Grabplatte im Rasen, die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger
  • Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen, die durch Angehörige angelegt und gepflegt werden
  • Einzel- und Doppelwahlgräber, die durch Angehörige angelegt, bepflanzt und gepflegt werden

 

Reihengräber werden der Reihe nach vergeben und können nach Ablauf der Ruhezeit nicht weitergeführt werden. Sie werden nach Information an den Nutzungsberechtigten eingeebnet.

 

Die Lage von Einzel- oder Doppelwahlgräbern kann der Angehörige im Rahmen der Möglichkeiten auswählen. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstelle wiedererworben werden.

 

Jederzeit besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einebnung der Grabstelle auf Antrag gegen Gebühr. Diese Gebühr setzt sich aus Verwaltungsgebühren und einer zu errechnenden Unterhaltungsgebühr zusammen.

 

Alle Gebühren, z. B. auch die für die Nutzung einer Kapelle auf einem unserer Friedhöfe, können Sie der Gebührensatzung der Stadt Munster in der geltenden Fassung entnehmen.

 

Zur Aufstellung eines Grabmales oder Gedenksteines auf einer Grabstätte muss vor der Aufstellung ein Antrag auf Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.In der Regel wird dieser Antrag vom Steinmetz Ihrer Wahl, versehen mit einer Zeichnung und den genauen Maßen, gestellt.

 

Umbettungen von Särgen oder Urnen sind nur mit Beteiligung der Gesundheitsbehörde des Landkreises Heidekreis möglich. Der Antrag wird dort gestellt.

 

Für alle Fragen, die das Friedhofswesen betreffen, steht Ihnen Ihre Friedhofsverwaltung im Rathaus der Stadt Munster gern zur Verfügung.

 

Flyer "Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Munster" zum Download (PDF):

 

Satzungen zum Download (PDF):

 

Anträge zum Download (PDF):