Bildung des Seniorenbeirates der Stadt Munster
(1) Der Seniorenbeirat wird alle 4 Jahre neu gebildet.
(2) Vereine, Organisationen und Verbände werden von der Verwaltung der Stadt Munster
über die Bildung des Seniorenbeirates per Anschreiben/ Email informiert.
Nicht organisierte Senioren werden über Presse und Internet informiert.
(3) Vereine, Organisationen und Verbände können je eine Vertreterin/ einen Vertreter als
Mitglied des Seniorenbeirates benennen.
(4) Mitglied im Seniorenbeirat kann auch werden, wer keiner Seniorenvereinigung angehört.
Er/ sie muss von mindestens 10 Seniorinnen/ Senioren unterstützt werden, die in der Stadt
Munster wohnen.
Er/ sie darf keiner Vereinigung angehören, die bereits im Seniorenbeirat vertreten ist.
(5) Mitglied im Seniorenbeirat kann nur werden, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat.
(6) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine/ einen Vorsitzende/n, eine/ einen
stellvertretende/n Vorsitzende/n, sowie drei Beisitzerinnen/ Beisitzer.
Diese führen als Vorstand die Geschäfte des Seniorenbeirates.
(7) Die Wahlzeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.
(8) Die Zahl der Mitglieder im Seniorenbeirat ist auf 20 begrenzt.
Sollten mehr Bewerber zur Verfügung stehen, so wird aus allen Bewerbern zunächst der
Vorstand gewählt und anschließend die 15 Beiratsmitglieder.
Die nicht gewählten Bewerber gelten als Delegierte der Vereine und werden jährlich
mindestens einmal zu einer Informationsversammlung eingeladen.