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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuerberechnung für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichzeitssatz der Verfassung erklärt und den Bundesgesetzgeber zur Reform aufgefordert. Ab dem 01.01.2025 darf die bisherige Berechnung nicht mehr vorgenommen werden. Der Bund hat daraufhin ein Grundsteuer-Reformgesetz entwickelt, dass den Ländern allerdings einen Gestaltungsspielraum eröffnet.

Das Land Niedersachsen hat sich für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Letztlich wird der Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Die Kommunen haben hier kein Wahlrecht und müssen die von den Finanzämtern festgesetzten, neuen Bemessungswerte unter Festlegung eines eigenen Hebesatzes wie bisher übernehmen. Die Höhe des Hebesatzes und letztlich auch die Höhe der Grundsteuer wird von den Kommunen durch Haushaltssatzung selbst festgelegt.

 

Für die Hauptfeststellung sind zunächst die Grundstücksverhältnisse am 01.01.2022 entscheidend. D.h, jede/r Eigentümer muss bei seiner Meldung von den tatsächlichen Verhältnissen zum 01.01.2022 ausgehen.

 

Sämtliche Grundstückseigentümer sollten vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 eine Feststellungserklärung bzw. Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Mit der Feststellungserklärung werden vor allem die Flächenangaben und die Lage des Grundstückes abgefragt. Ab dem 01.01.2025 soll dann die Grundsteuer deutschlandweit nach der neuen Systematik erhoben werden.

 

Einen Überblick über den aktuellen Stand  der Grundsteuerreform in Niedersachsen, FAQ und weitere Erläuterungen hat das Landesamt für Steuern hier veröffentlicht:

Informationen zur Grundsteuerreform in Niedersachsen (externer Link mit Erklär-Video)

Speziell für Niedersachsen ist dieses Erklär-Video sehr hilfreich (externer Link vom Landesamt für Steuern öffnet sich)

Das Land Niedersachsen hat bereits einen Grundsteuer-Viewer sowie einen Grundsteuer-Rechner online gestellt.

 

Wichtige Informationen zum Umgang mit dem Grundsteuer-Rechner:

       Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) Stadt Munster: 03 358016

       Durchschnittlicher Bodenrichtwert (BRW) in Munster: 60€ / m² (Stand: 31.01.2023)

 

Bei Fragen zur Meldung und Berechnung wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Dies gilt auch für Fragen zu Flächen, Steuernr. und Messbescheiden.

 

Ein hilfreiches Prüfschema hat das Finanzamt Soltau veröffentlicht (PDF öffnet sich):

 

 

 

Leiter der Fachgruppe Finanzen

Michael Falk