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Jugendschöffenwahl 2023 - Jetzt bis 21. April 2023 bewerben!

Wer kann Jugendschöff*in werden?
Als Jugendschöff*in sind Sie an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Wichtig dafür sind Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Lebenserfahrung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, 
  • sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilzunehmen, 
  • im Landkreis Heidekreis wohnen,  
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,-
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, 
  • gegen Sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, welches zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, 
  • weder hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter*innen, Rechtsanwälte*innen, Polizeivollzugsbeamte*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.). Zudem sollen Religionsdiener*innen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

 

Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich gerne für die nächste Amtszeit. Nutzen Sie dafür das nachfolgende Bewerbungsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben bis zum 21. April 2023 an: 

Landkreis Heidekreis
Fachgruppe 06.4
Frau Kling
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel

Für Fragen steht Frau Kling gerne telefonisch unter 05162 989-80 oder per E-Mail: b.kling@heidekreis.de zur Verfügung.

www.schoeffenwahl2023.de

 

Bewerbungsformular