Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Munster,
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften,
liebe Eltern,
mit unserer Presseerklärung zur Inbetriebnahme der Grundschule Breloh vor rund drei Wochen haben wir übergreifende Informationen mit Ihnen geteilt. Seit Beginn der Schulzeit haben sich bei Eltern ergänzende Fragen ergeben, die an uns seitdem einzeln herangetragen wurden. Aus diesem Grund fassen wir mit dieser ergänzenden Presseerklärung die Antworten auf die drängendsten Fragen zusammen und halten Sie damit vollinhaltlich informiert:
-
Wer hat die Schule freigegeben?
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Heidekreis hat alle ergriffenen Maßnahmen wie Brandwache, Baustellensicherung, Lösungen zur Bushaltestelle etc. mit der Stadt Munster und den ausführenden Architekten besprochen, abgenommen und genehmigt.
-
Wann sind die Bauarbeiten abgeschlossen?
Es gibt einen klaren Fahrplan, dass bis Ende September alle offenen technischen Details abzuschließen sind und alle anderen baulichen Restarbeiten bis zum Ende Oktober (also einschließlich der Herbstferien) zu erledigen sind. Nicht zu verwechseln ist dies mit anschließenden Korrekturen, die im Nachgang zu den baulichen Schlussabnahmen zu erfolgen haben. Dies könnte noch ergänzend möglich sein.
-
Ist das Geländer im Obergeschoss an der Empore ausreichend gesichert / Muss ein Netz gespannt werden / Sind die Kinder sturzgefährdet?
Antwort: Nach Schulbaurichtlinie ist die Höhe der Absicherung (auch in der finalen Version) in der gleichen Höhe wie in den Treppenhäusern. Dies entspricht den hohen Sicherheitsstandards in Schulen. Eine Lösung wie jetzt in der Grundschule Breloh – also eine „Empore“ – ist oftmals verbaut worden und gängig in zahlreichen öffentlichen Gebäuden. Dies wurde uns von den ausführenden Architekten noch einmal bestätigt.
-
Die Schule verfügt derzeit nicht über eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage (BMA). Besteht eine Gefahr für die Kinder / Darf die Schule überhaupt so betrieben werden?
Antwort: Die BMA wird Ende September in Betrieb gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind durch eine Fachfirma „lebende“ Brandwachen in der Grundschule Breloh eingesetzt und wahren im Gebäude die Sicherheit für die Kinder. Dies ist eine gängige Maßnahme, die bundesweit auch in Fällen von technischen Defekten bei BMA gängig ist. Die Kinder werden also durch Fachkräfte „behütet“, bis die BMA vollinhaltlich eingerichtet ist und abgenommen wurde.
-
In der Schule standen Schilder „kein Trinkwasser“. Waren die Kinder gefährdet / Warum war das Wasser nicht am ersten Schultag freigegeben?
Alle für Schüler*innen zugänglichen Wasserhähne sind freigeprüft. Die Prüfung erfolgte rechtzeitig vor Schulbeginn. Verzögerungen gab es von Seiten des Prüflabors, welches auf Grund eines besonders hohen Arbeitsaufkommens die Proben nicht rechtzeitig untersuchen und freigeben konnte. Die Werte des Wassers der nun zugänglichen Wasserhähne sind absolut in Ordnung, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Kinder bestand.
-
Sind die Kinder durch die Baustellenfahrzeuge gefährdet?
Die Sicherheit der Schüler*innen und Lehrer*innen hat oberste Priorität. Die Baufahrzeuge bewegen sich nur in abgezäunten / abgesperrten Bereichen der Baustelle. Beispiel: die Firma stellte umgehend die Arbeiten ein, als mehrere Eltern an einer Stelle den Bauzaun öffneten, mit Fahrzeugen in den Baustellenbereich einfuhren und ihre Kinder durch die Baugrube in die Schule schickten. Die Arbeiten ruhten drei Tage, weil sich die Sicherheitsfachkraft der ausführenden Firma sowie weitere Behörden erst über den ordnungsgemäßen Zustand der Baustellensicherheit ein Bild machen mussten. Bisher entstand die Gefährdung also nicht durch Baustellenfahrzeuge, sondern durch unverantwortliche Eltern.
-
Die Lärmbelästigung innen und außen ist hoch. Wie lange müssen die Kinder/Lehrkräfte noch mit Baustellenlärm leben?
Baustellenlärm ist leider nicht zu vermeiden. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung. Die Lärmeinwirkzeiten und Lärmpegel für die Bauarbeiter*innen innerhalb der Absperrungen sind ungleich höher, als die in Räumen und übrigen Gelände wahrzunehmen sind, weshalb die Arbeiter*innen einen Gehörschutz tragen müssen, der in den übrigen Bereichen nicht vorgesehen und notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Munster
Ulf-Marcus Grube
Bürgermeister