Im Baugebiet „Rehrhofer Weg“ in Munster steht ab sofort das folgende Baugrundstück zum Verkauf:
„Rehrhofer Weg 124 C + D“ (Größe: 1.018 m²)
(Gemarkung Munster, Flur 2, Flurstück 69/139)
Das zum Verkauf stehende Baugrundstück ist mit seiner zwingenden zweigeschossigen Bauweise sowohl für den Neubau von Einzel- oder Doppelhäusern als auch für den Bau von Mehrfamilienwohnhäusern geeignet.
Die Bebaubarkeit des Baugrundstückes ist ab sofort gegeben.
Lage des Baugebietes „Rehrhofer Weg“:
Das Baugebiet „Rehrhofer Weg“ liegt im Bereich der ehemaligen „Dennis-Kaserne“ zwischen den Straßen „Hasenheide“ und „Holunderweg“ (gegenüber von der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH).
Neben dem zum Verkauf stehenden Baugrundstück befinden sich im Baugebiet „Rehrhofer Weg“ insgesamt 9 weitere Baugrundstücke. Hiervon sind bereits 8 Baugrundstücke verkauft und mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut.
Bebauungsplanfestsetzungen:
Die Nutzung und Bebauung des Baugrundstückes wird durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 73 „Humboldtstraße“ (6. & 7. Änderung) geregelt.
- Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Grundflächenzahl 0,4
- Zwingend zwei Vollgeschosse
- Offene Bauweise
In diesem Zusammenhang wird zudem auf die einzuhaltende Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung hingewiesen. Insbesondere sind dabei die folgenden für Wände und Dächer geltenden Vorschriften zu beachten:
- Wände: Nur weiße Materialien oder weiße Anstriche zulässig
Ausgenommen: Untergeordnete Gebäudeteile und Nebenanlagen
- Dachneigung: Mindestens 35°, höchstens 48°
Ausgenommen: Garagen, Carports, Wintergärten und
untergeordnete Nebenanlagen
- Dachfarbe: Nur anthrazit-graues (RAL 7016, 7021)
oder schwarzes Material zulässig
Grundstückszufahrt über die Straße „Stachelbeerweg“:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zum Baugrundstück über die Straße „Stachelbeerweg“ zu erfolgen hat. Eine Grundstückszufahrt über die Straße „Rehrhofer Weg“ ist zum Zwecke des Erhalts der dortigen öffentlichen Parkbuchten nicht möglich/zulässig. Ein Hauszugang zum Grundstück ist in diesem Bereich jedoch zulässig.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Grundstückszufahrten im Bereich der Straße „Stachelbeerweg“ hat die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Heidekreis bereits mit Bescheiden vom 16.01.2025 die erforderlichen Befreiungen von den in diesen Bereichen vorhandenen Festsetzungen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Humboldtstraße“ erteilt.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis für das Baugrundstück beträgt erschlossen 125,00 € / m².
Zum Kaufpreis hinzu kommen die Vermessungskosten für die Grenzfeststellung und Abmarkung des Baugrundstückes in Höhe von 988,78 € sowie die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung und die Grunderwerbssteuer.
Bauverpflichtung:
Das Baugrundstück muss nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres bebaut (Errichtung Rohbau) werden. Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung steht der Stadt Munster ein Rückkaufsrecht zu, welches grundbuchlich gesichert wird.
Vergabeverfahren „Vergabe nach Los“:
Die Vergabe des Baugrundstückes erfolgt im Wege des Vergabeverfahrens „Vergabe nach Los“. Hierbei wird das Baugrundstück zu dem o. g. Kaufpreis angeboten und unter allen Bewerber:innen verlost.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird im Rahmen einer verwaltungsinternen Losziehung für das Baugrundstück eine Rangfolge der Bewerbungen ermittelt. Den Zuschlag für das Baugrundstück erhält dann die erstgezogene Bewerbung. Sollten erstgezogene Bewerber:innen nachträglich noch vom Kauf des Baugrundstückes zurücktreten, wird der Zuschlag auf die zweitgezogene Bewerbung erteilt usw.
Bauwillige und kaufinteressierte Personen können sich hierfür mit dem folgenden Bewerbungsformular bis einschließlich zum 20.04.2026 auf das Baugrundstück bewerben. Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben beim Losverfahren unberücksichtigt.
Bewerbungsformular „Baugrundstück Rehrhofer Weg 124 C+D“ (PDF)
Zugelassen zu der Bewerbung ist jede juristische oder natürliche, volljährige Person. Pro Person/Haushalt ist lediglich eine Bewerbung zulässig. Um die Chancengleichheit aller Bewerber:innen zu gewährleisten sind Doppel- oder Mehrfachbewerbungen nicht zugelassen. Diese führen unweigerlich zu einem Ausschluss jedes weiteren Bewerbungsformulars vom Losverfahren auch wenn darauf zusätzlich Ehepartner/Lebenspartner/Familienangehörige/Geschäftspartner/andere Personen eingetragen wurden und dies deren erste Bewerbung darstellt.
Da der Grundstückskaufvertrag mit der Stadt Munster mit den im Bewerbungsbogen genannten Bewerber:innen geschlossen wird, sollten Bewerber:innen bereits im Vorfeld klar für sich ermitteln, in welcher Konstellation eine Bewerbung eingereicht wird. Eine nachträgliche Änderung dieser Konstellation während der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages ist nicht vorgesehen.
Die Losziehung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist verwaltungsintern am Dienstag, den 21.04.2026. Sämtliche Bewerber:innen werden anschließend schriftlich (vorrangig per E-Mail) über das Ergebnis der Losziehung (Zusage bzw. Absage) informiert.
Seitens der Stadt Munster wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach der UVgO bzw. VOL handelt und Kosten/Aufwendungen, die den Bewerbern für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren entstehen, nicht erstattet werden.
Als Ansprechpartner im Rathaus (Zimmer 1.15) steht Ihnen in dieser Angelegenheit in der Fachgruppe 31 „Bauverwaltung“ Herr Beck (Tel.: 05192 / 130 – 31 01; E-Mail: stephan.beck@munster.de) zur Verfügung.