Auswirkungen auf die Stadt Munster
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Das ehemalige Spielplatzgrundstück hat eine Größe von 1.809 m² und liegt im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Humboldtstraße“.
Kaufinteressierte können ihr schriftliches verbindliches Gebot bis spätestens zum 23.12.2020 an die Fachgruppe 31 – Bauverwaltung senden. Als Ansprechpartner im Rathaus steht Ihnen hierfür Herr Beck (Tel.: 05192 / 130 – 31 01; E-Mail: stephan.beck@munster.de) zur Verfügung.
Einzelheiten:
(Link: home/bauen-wirtschaft-umwelt/bauen/baugebiete-und-baugrundstuecke/baugrundstueck-wacholdergrund-39-41-in-29633-munster-verkauf-gegen-hoechstgebot.aspx)