Ansprechpartner & mehr

Informationen und Unterstützung für Privatpersonen

Hier erhalten Sie einen groben Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, wenn

  • Ihr Erwerbseinkommen verringert ist (z. B. durch Kurzarbeitergeld) oder ganz weggefallen ist (z. B. durch Arbeitslosigkeit),
  • Sie als Rentnerin / Rentner über weniger Erwerbseinkommen verfügen (z. B. durch Wegfall von Einkommen aus einer geringfügigen Tätigkeit),
  • Sie als Wohngeldempfänger über weniger Erwerbseinkommen verfügen,
  • ein Unterhaltspflichtiger z. B. aufgrund geringerem Einkommen seine Unterhaltszahlungen nicht mehr vornimmt:

 


  • Arbeitslosengeld I

    Wenn Sie die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld I erfüllen, d. h. Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden), wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit (Kontaktdaten)

    Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld I finden Sie hier.

  • Arbeitslosengeld II / Bürgergeld

Aktuelle Informationen und ein Überblick über die Neuregelungen der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (auch genannt: Arbeitslosengeld II) von der Bundesagentur für Arbeit: Startseite - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).

Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II).

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten finden Sie hier.

Sollten Sie bereits im Bezug von Arbeitslosengeld II sein, wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an Ihre Ansprechpartnerin / Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Ihnen zugesandten Schreiben und Bescheiden oder hier.


  • Leistungen für Rentnerinnen / Rentner und voll erwerbsgeminderte Personen

    Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Sie evtl. Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen - in der Regel bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe.

    Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten finden Sie hier. Für die Beantragung der Leistungen können Sie den Antragsvordruck SGB XII nutzen.


  • Unterhalt

    Soweit ein unterhaltspflichtiges Elternteil keinen Unterhalt mehr für ein minderjähriges Kind zahlen, tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Weitere Informationen finden Sie hier.