Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Munster für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Munster in der Sitzung am 07. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
| 1.1 der ordentlichen Erträge auf |
25.485.400 Euro |
| 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
26.324.400 Euro |
| Saldo |
-839.400 Euro |
| |
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| 1.3 der außerordentlichen Erträge auf |
9.200 Euro |
| 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
33.900 Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
| 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
23.798.600 Euro |
| 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
24.235.600 Euro |
| Saldo |
-437.000 Euro |
| |
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| 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
3.531.800 Euro |
| 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
5.717.700 Euro |
| 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
2.388.300 Euro |
| 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
481.400 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes |
29.718.700 Euro |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes |
30.434.700 Euro. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.388.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.110.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.800.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer |
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| 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
450 v. H. |
| 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
450 v. H. |
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| 2. Gewerbesteuer |
380 v. H. |
§ 6
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro sind unerheblich im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Bis zu dieser Höhe verzichtet der Rat auf die Unterrichtung gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.
Munster, den 07. Dezember 2017
gez. Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 sowie § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Heidekreis am 31.01.2018 unter dem Aktenzeichen 01.715/04-2 erteilt worden.
2.3 Der Haushalt liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16.02.2018 bis zum 02.03.2018 in Munster, im Rathaus, Zimmer 3.04, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Munster, den 09.02.2018
Stadt Munster
gez. Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin