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    Bekanntmachungen (bis 31.12.2021)

    Bekanntmachung Haushalt 2018

    Haushaltssatzung

    1. Haushaltssatzung der Stadt Munster für das Haushaltsjahr 2018

    Aufgrund des § 112 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Munster in der Sitzung am 07. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    § 1
    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
    1. im Ergebnishaushalt
    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    1.1 der ordentlichen Erträge auf   25.485.400 Euro
    1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 26.324.400 Euro
    Saldo -839.400 Euro
       
    1.3 der außerordentlichen Erträge auf 9.200 Euro
    1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 33.900 Euro

    2. im Finanzhaushalt
    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.798.600 Euro
    2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.235.600 Euro
    Saldo -437.000 Euro
       
    2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.531.800 Euro
    2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 5.717.700 Euro
    2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.388.300 Euro
    2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 481.400 Euro

    festgesetzt.

    Nachrichtlich: Gesamtbetrag

    - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 29.718.700 Euro
    - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 30.434.700 Euro.

     

    § 2
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.388.300 Euro festgesetzt.

    § 3
    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.110.000 Euro festgesetzt.

    § 4
    Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.800.000 Euro festgesetzt.

    § 5
    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018wie folgt festgesetzt:

    1. Grundsteuer  
    1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v. H.
    1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v. H.
       
    2. Gewerbesteuer 380 v. H.

     

    § 6
    Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro sind unerheblich im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Bis zu dieser Höhe verzichtet der Rat auf die Unterrichtung gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.

     

    Munster, den 07. Dezember 2017
    gez. Christina Fleckenstein
    Bürgermeisterin

     

     

    2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    2.2 Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 sowie § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Heidekreis am 31.01.2018 unter dem Aktenzeichen 01.715/04-2 erteilt worden.

    2.3 Der Haushalt liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16.02.2018 bis zum 02.03.2018 in Munster, im Rathaus, Zimmer 3.04, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
    Munster, den 09.02.2018

     

    Stadt Munster
    gez. Christina Fleckenstein
    Bürgermeisterin