Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 1,2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Munster am 01.03.2018 folgende Satzung zur 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Munster vom 19.07.2012 beschlossen:
§ 1
§ 7 Abs. 3 und Abs. 4 erster Halbsatz wird wie folgt geändert:
(3) Bei der Spielgerätesteuer in den Fällen des § 6 Abs. 6 und 7 beträgt der Steuersatz 18 v.H. des Einspielerergebnisses.
(4) Bei der Spielgerätesteuer in den Fällen des § 6 Abs. 8 beträgt der Steuersatz 18 v.H. des Einspielergebnisses.
Diese Satzung tritt am 01. April 2018 in Kraft.
Munster, den 01.03.2018
STADT MUNSTER
gez. Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin