• Ansprechpartner & mehr

    Bekanntmachungen (bis 31.12.2021)

    Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Munster - Widmung der Straßen „Kienmoor“ und „Wietzerberg“

    Die Straßen „Kienmoor“ (Gemarkung Breloh) und „Wietzerberg“ (Gemarkung Munster) werden gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

    Straßen-Nr.

    Straßen-name

    Straßen-gruppe

    Gemarkung

    Flur

    Flur-stück

    Länge

    260

    Kienmoor

    Gemeinde-straße

    Breloh

    4

    54/364

    ca.

    79 m

    424

    Wietzerberg

    Gemeinde-straße

    Munster

    7

    19/34

    ca.

    215 m

    Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind nicht vorgesehen.

    Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Munster.

    Die Widmung wird am auf die Bekanntmachung in der Böhme-Zeitung folgenden Tag wirksam.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, erhoben werden.

    Die Klage ist gegen die Stadt Munster, Heinrich-Peters-Platz 1, 29633 Munster, zu richten.

     

    29633 Munster, den 24.01.2020

     

    Stadt Munster

    Christina Fleckenstein

    Bürgermeisterin

     

    Anlage:  Lagepläne der Straßen „Kienmoor“ und „Wietzerberg“