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    Bekanntmachungen (bis 31.12.2021)

    Einebnung von Wahlgräbern auf den Friedhöfen der Stadt Munster

    Auf den Friedhöfen der Stadt Munster sind Gräber vorhanden, die nicht mehr ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt werden. Da keine Nutzungsberechtigte bzw. Hinterbliebene ermittelt werden konnten, wird beabsichtigt, diese nach Ablauf der in der amtlichen Bekanntmachung genannten Frist einzuebnen.