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    Bekanntmachungen (bis 31.12.2021)

    Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Munster - Widmung der Straße „Erlenweg“

    Die Straße „Erlenweg“ (Gemarkung Breloh) wird gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

    Straßen-Nr.

    Straßen-name

    Straßen-gruppe

    Gemarkung

    Flur

    Flur-stück

    Länge

    111

    Erlenweg

    Gemeinde-straße

    Breloh

    4

    60/634

    ca. 198 m

     

     

     

    Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind nicht vorgesehen.

    Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Munster.

    Die Widmung wird am auf die Bekanntmachung in der Böhme-Zeitung folgenden Tag wirksam.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, erhoben werden.

    Die Klage ist gegen die Stadt Munster, Heinrich-Peters-Platz 1, 29633 Munster, zu richten.

     

    29633 Munster, den 10.07.2020

    Stadt Munster

    Christina Fleckenstein

    Bürgermeisterin