Die Straße „Erlenweg“ (Gemarkung Breloh) wird gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Straßen-Nr.
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Straßen-name
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Straßen-gruppe
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Gemarkung
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Flur
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Flur-stück
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Länge
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111
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Erlenweg
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Gemeinde-straße
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Breloh
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4
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60/634
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ca. 198 m
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Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind nicht vorgesehen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Munster.
Die Widmung wird am auf die Bekanntmachung in der Böhme-Zeitung folgenden Tag wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Stadt Munster, Heinrich-Peters-Platz 1, 29633 Munster, zu richten.
29633 Munster, den 10.07.2020
Stadt Munster
Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin