Der im nachfolgenden Lageplan rot markierte, als Fußweg für den öffentlichen Verkehr gewidmete und zur Straße „Bahnhofstraße“ gehörende Weg von der „Bahnhofstraße“ zur „Lüneburger Straße“ (Gemarkung Munster, Flur 9, Flurstück 182/1) wird gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung zum 01.08.2020 eingezogen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Munster hat in seinen Sitzungen am 10.10.2002 und 06.09.2007 beschlossen, dass der o. g. Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat und aus diesem Grund gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen werden soll.
Durch die Einziehung wird die Eigenschaft des Weges als öffentliche Verkehrsfläche aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 29 41, 21319 Lüneburg, erhoben werden.
Die Klage ist gegen die Stadt Munster, Heinrich-Peters-Platz 1, 29633 Munster, zu richten.
STADT MUNSTER
Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin