Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 und § 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Munster hat in seiner Sitzung am 08.04.2021 die öffentliche Auslegung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Berlinchener Straße“ nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Die räumlichen Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan:
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Wohngebiet nördlich der Grundschule Breloh auf der bisher landwirtschaftlich als Acker genutzten Fläche.
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und Umweltbericht wird zusammen mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme und Erläuterung in der Zeit
vom 06.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021
im Rathaus der Stadt Munster – Fachbereich 3 – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Entwürfe werden gem. § 3 PlanSiG zusätzlich im Internet unter http://www.munster.de eingestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG kann der Entwurf und die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht nach telefonischer Terminvereinbarung über die Telefonnummer 05192 130 3101 im Rathaus eingesehen werden. Im Rathaus sind die dann aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Hierzu stehen in den Eingängen zum Rathaus Desinfektionsspender zur Desinfektion der Hände zur Verfügung, im Rathaus besteht Maskenpflicht.
Aufgrund der derzeit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zum Rathaus ist die Entgegennahme einer Erklärung von Anregungen und Hinweisen zur Niederschrift innerhalb der Auslegungsfrist nicht gewährleistet. Deshalb können Anre-gungen und Hinweise zum Änderungsplan schriftlich oder auf elektronischem Weg, z.B. formlos durch E-Mail, bei der Stadt Munster vorgebracht werden. Eine Erklärung der Anregungen und Hinweise zur Niederschrift ist ausgeschlossen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen sind in Bezug auf die Bauleitplanung verfügbar.
- Umweltbericht, Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH Bremen, 09/2020 mit Aktualisierung 02/2021
Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches erfolgte die Berücksichtigung der „Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“
auf Grund der Betrachtung so genannter „Schutzgüter“.
Folgende Schutzgüter wurden im Rahmen des vorliegenden
Umweltberichts berücksichtigt:
Menschen, Fläche, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und –objekte, sowie den Wechsel-beziehungen zwischen den Schutzgüter.
Neben der genannten Bestandsaufnahme und Prognose des Umweltzustands sowie einer artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung wurde der Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft ermittelt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bereitet als vorbereitender Bauleitplan noch einen Eingriff vor, so dass die betroffenen Auswirkungen in Natur und Landschaft im nachgelagerten Verfahren im verbindlichen Bebauungs-verfahren näher beschrieben werden.
- In seiner Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wies der Landkreis Heidekreis darauf hin, dass der Landkreis gerne im Änderungsverfahren einen gesonderten Umweltbericht hätte. Dieser Anregung wurde nachgekommen.
Desweiteren wurde das potentielle Vorkommen der Feldlerche angesprochen. Hier bat der Landkreis darum Lösungen im Rahmen einer Kompensationplanung zu erarbeiten. Dies wurde allerdings bereits durch eine Bauzeitenregelung bzw. einer Festsetzung über Meideabstände berücksichtigt.
Außerdem wurde auf ein nahe gelegendes schwarzes Ameisenvolk hingewiesen, dessen Umsiedlung noch vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt werden soll.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den anliegenden PDF-Dateien:
Begründung (Entwurf)
Umweltbericht
Planzeichnung
Umweltbezogene Stellungnahme zur 32. Änderung des F-Planes
Munster, den 27.04.2021
Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin