Amtliche Bekanntmachung
Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bereich Klappgarten.
Der Rat der Stadt Munster hat in seiner Sitzung am 15.04.2021 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bereich Klappgarten beschlossen. Diese kann ab sofort im Rathaus der Stadt Munster im Fachbereich 3 – Stadtwentwicklung – während der Dienststunden auf Verlangen eingesehen werden. Zudem ist sie auch im Internet unter www.munster.de unter der Rubrik „Stadt, Politik & Verwaltung“ – „Bürgerservice“ – „Ortsrecht“ – „Bauwesen“ zu finden.
Die Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht - Bereich Klappgarten
Munster, den 03.06.2021
Christina Fleckenstein
Bürgermeisterin