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Ukraine-Krise

Hilfen und Informationen für aus der Ukraine Geflüchtete

Leistungsanspruch "Grundsicherung für Arbeitssuchende" seit dem 01.06.2022:

Aus der Ukraine Geflüchete erhalten seit dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). Über Ihren Leistungsanspruch wird jede Person individuell durch die Fachgruppe Soziales informiert und beraten.

Um sich ganz allgemein über den Leistungsanspruch der Leistungen nach dem SGB II zu informieren, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) hier einige Informationen.

Eine Broschüre, die den Leistungsanspruch einfach erklärt, ist hier auch auf ukrainisch abrufbar.

 

Kontoeröffnung:

Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben in Deutschland einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dazu zählen auch Geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Weitere Informationen gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Kontoinformation für Geflüchtete aus der Ukraine.

 

Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse:

Aufgrund der Umstellung der Leistungen vom AsylbLG zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten diese Personen in Zukunft keine Krankenscheine mehr von der Fachgruppe Soziales. Dieser Personenkreis wird gebeten, sich eine gesetzliche Krankenversicherung zu suchen und ihre Wahl der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in im Sozialamt mitzuteilen. Wer bei einer Krankenkasse versichert sind, erhält von der Krankenkasse eine Krankenkassenkarte und kann jederzeit eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen.

Eine Liste mit den gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie online bspw. unter: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/

 

Kindergeld:

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhält und Kinder im Haushalt hat, kann einen Anspruch auf Kindergeld haben. Diese vorrangige Sozialleistung kann den Anspruch nach dem SGB II verringern oder ganz ausschließen. Beantragen Sie daher Kindergeld umgehend bei der Familienkasse Niedersachsen-Bremen. Den Antrag auf Kindergeld finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

 

Wohnungsuche:

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält, kann für sich selbst Wohnraum anmieten. Wenn Sie also in eine eigene Wohnung umziehen möchten, fragen Sie vor Unterzeichnung eines Mietvertrages nach der möglichen Größe und dem möglichen Mietpreis einer Wohnung bei Ihrer/Ihrem Ansprechpartner/in in der Fachgruppe Soziales nach. 

Wenn eine Wohnsitzauflage nicht entstanden ist oder aufgehoben wurde, können Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Wenn Sie in einen anderen Ort ziehen möchten, fragen Sie vorab im Sozialamt des Ortes nach der Möglichkeit des Zuzuges und Angemessenheit der Wohnung, in die Sie ziehen möchten. Nach dem Umzug innerhalb Munsters ist eine Ummeldung im Bürgerbüro notwendig. Bei einem Wegzug aus Munster ist eine Anmeldung im neuen Wohnort vorzunehmen.

 

Ein ukrainisches Wörterbuch zur Vereinfachung der Kommunikation finden Sie hier.

 

Hinweise zu den Sirenensignalen im Heidekreis:

Eine Erklärung, warum in Munster regelmäßig die Sirenensignale ertönen, finden Sie hier.

 

Weiterführende Links zu dem Thema:

 

Informationen des Landkreis Heidekreis:

Heidekreis - Ukraine-Hilfe

Heidekreis - Vertrieben aus der Ukraine: Was ist wichtig zu wissen?

 

Informationen vom Land Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/startseite/themen/krieg-in-der-ukraine-fragen-und-antworten-209095.html

 

Informationen vom Land Niedersachsen für geflüchtete Frauen und Helfende:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/integration/migration_und_integration/integration_in_niedersachsen/ukraine_infos_fur_gefluchtete_frauen_und_helfende/ukraine-infos-fur-gefluchtete-frauen-und-helfende-210197.html

 

Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

 

Informationen des Bundesinnenministeriums:

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html

 

Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

 

Informationen der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/eu-solidarity-ukraine/eu-assistance-ukraine/information-people-fleeing-war-ukraine_de

 

Arbeitsangebote und Arbeitsgesuche:

JOB AID FOR UKRAINIAN REFUGEES - Jobs for refugees in Europe (jobaidukraine.com)

 

Warnhinweise der Bundespolizei für Frauen und Kinder:

Magazin – Vernetzungsstelle