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    Baugebiete und Baugrundstücke

    Baugebiet "Rehrhofer Weg" in Munster - Verkauf von zwei Baugrundstücken

    Verkauf von zwei Baugrundstücken für den Neubau von Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienwohnhäusern

     

    Im Baugebiet „Rehrhofer Weg“ in Munster stehen ab sofort die beiden folgenden Baugrundstücke zum Verkauf:

     

    1. Baugrundstück:       „Rehrhofer Weg 124 A + B“ (Größe: 1.151 m²)
                                                 (Gemarkung Munster, Flur 2, Flurstück 69/131)
       
    2. Baugrundstück:       „Rehrhofer Weg 124 C + D“ (Größe: 1.018 m²)
                                                 
      (Gemarkung Munster, Flur 2, Flurstück 69/139)

     

    Die beiden zum Verkauf stehenden Baugrundstücke sind mit ihrer zwingenden zweigeschossigen Bauweise sowohl für den Neubau von Einzel- oder Doppelwohnhäusern als auch für den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern geeignet.

     

    Die Bebaubarkeit der beiden Baugrundstücke ist ab sofort gegeben. Der Endausbau der Erschließungsstraße „Stachelbeerweg“ ist im Spätsommer/Herbst diesen Jahres geplant.

     

    Lage des Baugebietes „Rehrhofer Weg“:

    Das Baugebiet „Rehrhofer Weg“ liegt im Bereich der ehemaligen „Dennis-Kaserne“ zwischen den Straßen „Hasenheide“ und „Holunderweg“ (gegenüber von der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH).

     

    Neben den beiden zum Verkauf stehenden Baugrundstücken befinden sich im Baugebiet „Rehrhofer Weg“ insgesamt 8 weitere Baugrundstücke, welche bereits allesamt vollständig verkauft und mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut sind.

     

     

    Bebauungsplanfestsetzungen:

    Die Nutzung und Bebauung der Baugrundstücke wird durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 73 „Humboldtstraße“ (6. & 7. Änderung) geregelt.

     

    • Allgemeines Wohngebiet (WA)
    • Grundflächenzahl 0,4
    • Zwingend zwei Vollgeschosse
    • Offene Bauweise

     

    In diesem Zusammenhang wird zudem auf die einzuhaltende Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung hingewiesen. Insbesondere sind dabei die folgenden für Wände und Dächer geltenden Vorschriften zu beachten:

     

    • Wände:
      Nur weiße Materialien oder weiße Anstriche zulässig
      Ausgenommen: Untergeordnete Gebäudeteile und Nebenanlagen
       
    • Dachneigung:
      Mindestens 35°, höchstens 48°
      Ausgenommen: Garagen, Carports, Wintergärten und untergeordnete Nebenanlagen
       
    • Dachfarbe:
      Nur anthrazit-graues (RAL 7016, 7021) oder schwarzes Material zulässig

     

     

    Grundstückszufahrten über die Straße „Stachelbeerweg“:

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrten zu den beiden Baugrundstücken jeweils über die Straße „Stachelbeerweg“ erfolgen müssen. Grundstückszufahrten über die Straße „Rehrhofer Weg“ sind zum Zwecke des Erhalts der dortigen öffentlichen Parkbuchten nicht möglich/zulässig. Zugänge zu den Grundstücken sind diesem Bereich jedoch zulässig.

     

    Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Grundstückszufahrten im Bereich der Straße „Stachelbeerweg“ hat die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Heidekreis bereits mit Bescheiden vom 16.01.2025 die erforderlichen Befreiungen von den in diesen Bereichen vorhandenen Festsetzungen „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Humboldtstraße“ erteilt.

     

    Kaufpreis:

    Der Kaufpreis für die o. g. Baugrundstücke beträgt erschlossen 125,00 € / m².

     

    Zum Kaufpreis hinzu kommen die Vermessungskosten für die Grenzfeststellung und Abmarkung des Baugrundstückes, die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbssteuer.

     

    Bauverpflichtung:

    Die Baugrundstücke müssen nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres bebaut (Errichtung Rohbau) werden. Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung steht der Stadt Munster ein Rückkaufsrecht zu, welches grundbuchlich gesichert wird.

     

    Vergabeverfahren „Vergabe nach Los“:

    Die Vergabe der beiden Baugrundstücke erfolgt im Wege des Vergabeverfahrens „Vergabe nach Los“. Hierbei werden die beiden Baugrundstücke einzeln zu dem o. g. Kaufpreis angeboten und unter allen Bewerber:innen verlost.

     

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird im Rahmen einer verwaltungsinternen Losziehung für jedes Baugrundstück eine separate Rangfolge der Bewerbungen ermittelt. Den Zuschlag für das Baugrundstück erhält dann jeweils die erstgezogene Bewerbung. Sollten erstgezogene Bewerber:innen nachträglich noch vom Kauf des Baugrundstückes zurücktreten, wird der Zuschlag auf die zweitgezogene Bewerbung erteilt usw.

     

    Eine Vergabe beider Baugrundstücke an eine Bewerberin oder einen Bewerber ist dabei explizit nicht ausgeschlossen und somit grundsätzlich möglich.

     

    Bauwillige und kaufinteressierte Personen können sich hierfür mit den folgenden Bewerbungsformularen bis einschließlich zum 14.05.2025 auf diese beiden Baugrundstücke bewerben. Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen bleiben beim Losverfahren unberücksichtigt.

     

     

    Zugelassen zu der Bewerbung ist jede juristische oder natürliche, volljährige Person. Pro Person/Haushalt ist lediglich eine Bewerbung pro Baugrundstück zulässig. Um die Chancengleichheit aller Bewerber:innen zu gewährleisten sind Doppel- oder Mehrfachbewerbungen nicht zugelassen. Diese führen unweigerlich zu einem Ausschluss jedes weiteren Bewerbungsformulars vom Losverfahren auch wenn darauf zusätzlich Ehepartner/Lebenspartner/Familienangehörige/Geschäftspartner/andere Personen eingetragen wurden und dies deren erste Bewerbung darstellt.

     

    Da der Grundstückskaufvertrag mit der Stadt Munster mit den im Bewerbungsbogen genannten Bewerber:innen geschlossen wird, sollten Bewerber:innen bereits im Vorfeld klar für sich ermitteln, in welcher Konstellation eine Bewerbung eingereicht wird. Eine nachträgliche Änderung dieser Konstellation während der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages ist nicht vorgesehen.

     

    Die Losziehung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist verwaltungsintern am Donnerstag, den 15.05.2025. Sämtliche Bewerber:innen werden anschließend schriftlich (vorrangig per E-Mail) über das Ergebnis der Losziehung (Zusage bzw. Absage) informiert.

     

    Seitens der Stadt Munster wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach der UVgO bzw. VOL handelt und Kosten/Aufwendungen, die den Bewerbern für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren entstehen, nicht erstattet werden.

     

    Als Ansprechpartner im Rathaus (Zimmer 1.15) steht Ihnen in dieser Angelegenheit in der Fachgruppe 31 „Bauverwaltung“ Herr Beck (Tel.: 05192 / 130 – 31 01; E-Mail: stephan.beck@munster.de) zur Verfügung.