Der Rat der Stadt Munster hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94 "Berlinchener Straße" mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 94 "Berlinchener Straße" umfasst eine ca. 4,4 ha große Fläche im Ortsteil Breloh nördlich der Grundschule Breloh und östlich des Heidefriedhofs Breloh. Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind in den nachstehenden Plänen (Übersichtsplan und Lageplan) unmaßstäblich dargestellt: