Ansprechpartner & mehr
Ihre Ansprechpartner

Trotz bester Nachbarschaft kann es immer mal wieder zu Unstimmigkeiten über bestimmte Angelegenheiten kommen, die ein freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis trüben können.

  • Wie hoch darf die Hecke des Nachbarn sein?
  • Welcher Grenzabstand ist für Sträucher und Bäume vorgeschrieben?
  • Dürfen Zweige oder Wurzeln in das Nachbargrundstück reichen?
  • Wer hat die Einfriedung zu errichten, instand zu halten und wie darf sie aussehen?
  • Was ist mit freilaufenden Tieren und mit Hundegebell?
  • Wie oft darf der Nachbar grillen?
  • Wie laut darf man im Garten Musik hören?
  • Wann darf man Rasenmähen oder andere geräuschintensive Arbeiten durchführen?

In regelmäßiger Häufigkeit müssen sich sogar Gerichte mit diesen Streitigkeiten beschäftigen. Da es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht handelt, dürfen Stadt oder Gemeinde in diesen Fällen nicht weiterhelfen. Die Regelungen zum Nachbarrecht befinden sich u.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Nds. Nachbarrechtsgesetz.

Das Nds. Justizministerium hat einige der häufig und regelmäßig auftretenden Streitfälle in der Broschüre „Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“ behandelt. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die einschlägigen Vorschriften und zeigt die besten Wege zur Konfliktlösung auf.

  1. „Das klärende Gespräch“

„Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“ (PDF zum Download)

  1. Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz

Nds. Nachbarrechtsgesetz (PDF zum Download)

  1. Schlichtungsverfahren durch das Schiedsamt

Schiedsamt der Stadt Munster (Link)