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Lärmaktionsplanung

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018

Der Lärmaktionsplan der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 wird fortgeschrieben.

Lärmaktionsplan der Stadt Munster aus dem Jahr 2018

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (= Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.

Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz / Jahr frequentiert werden. Dies betrifft hier insbesondere die Bundesstraße B 71 östlich der Ortschaft Heidkrug  bei Alvern bis zur innerstädtischen Kreuzung Danziger Straße / Zum Schützenwald. In diesem Bereich sind Personen und Gebäude einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt.

Phase 1 - Frühzeitige Information & Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden

In der Phase 1 erfolgt die frühzeitige Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018.

Die frühzeitige Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden erfolgt im Zeitraum vom 29.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024.

Zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit stellen wir folgende Unterlagen bereit:

Bekanntmachung
aktueller Lärmaktionsplan vom 08.11.2018
Umweltkarte Straßenlärm Lden
Umweltkarte Straßenlärm Lnight
tabellarische Angaben der Lärmkarten - Straßenlärm

Phase 2 - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Öffentliche Auslegung

In der Phase 2 erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hierzu hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Munster in seiner Sitzung am 13.06.2024 dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 erfolgt in der Zeit vom 28.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024.

Einzelheiten sind der Bekanntmachung sowie dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmkaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 zu entnehmen, die über die folgenden Links aufrufbar sind:

- Bekanntmachung
- ENTWURF der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Munster aus dem Jahr 2018