Der Lärmaktionsplan der Stadt Munster aus dem Jahr 2018 wird fortgeschrieben.
Lärmaktionsplan der Stadt Munster aus dem Jahr 2018
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (= Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.
Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz / Jahr frequentiert werden. Dies betrifft hier insbesondere die Bundesstraße B 71 östlich der Ortschaft Heidkrug bei Alvern bis zur innerstädtischen Kreuzung Danziger Straße / Zum Schützenwald. In diesem Bereich sind Personen und Gebäude einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt.