Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz ist erforderlich zum Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung.
Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Im Stadtgebiet von Munster sind die folgenden Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
Landschaftsschutzgebiet SFA 031 "Ehrenfriedhof"
- Verordnung
- Karte zur Verordnung
Landschaftsschutzgebiet SFA 036 "Munster-Oerrel"
- Verordnung
- Karte zur Verordnung
Sämtliche im Landkreis Heidekreis ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete können auf der Homepage des Landkreises Heidekreis eingesehen werden.