Naturschutzgebiete sind gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Der Schutz dient dem Erhalten, Entwickeln oder Wiederherstellen von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tiere und Pflanzenarten, wenn es aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorrangenden Schönheit erforderlich ist.
Entsprechende Gebiete werden durch Verordnung der Naturschutzbehörde ausgewiesen.
Im Stadtgebiet von Munster sind die folgenden Naturschutzgebiete ausgewiesen:
Naturschutzgebiet Lü 166 "Brambosteler Moor"
- Verordnung
- Karte zur Verordnung
- 1. Änderungsverordnung
- Karte zur 1. Änderungsverordnung
Naturschutzgebiet Lü 207 "Tal der kleinen Örtze"
- Verordnung
- Karte zur Verordnung
- Detailkarte 1, Detailkarte 2, Detailkarte 3
- Detailkarte "EA Wald" 1, Detailkarte "EA Wald" 2, Detailkarte "EA Wald" 3
Naturschutzgebiet Lü 363 "Oberes Lopautal"
- Verordnung
- Karte zur Verordnung
Sämtliche im Landkreis Heidekreis ausgewiesenen Naturschutzgebiete können auf der Homepage des Landkreises Heidekreis eingesehen werden.