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Meldepflicht

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Allgemeine Informationen zum Melderecht von Soldatinnen und Soldaten

Wenn Sie Berufssoldat/in und Soldat/in auf Zeit sind, sich aus dienstlichen Gründen mindestens 12 Monate in Munster aufhalten und eine Wohnung -dazu zählen auch Gemeinschaftsunterkünfte in Kasernen- beziehen, sind Sie meldepflichtig. Die Frage, ob Sie sich mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Munster anmelden müssen, richtet sich insbesondere nach Ihrem Familienstand sowie teilweise nach vorwiegendem Aufenthalt.
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Häufige Fragen zum Melderecht

Mit der Begründung der Hauptwohnung in Munster stellen sich für Soldatinnen und Soldaten einige Fragen. Die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema "Melderecht für Soldatinnen und Soldaten" finden Sie hier.
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