Wenn Sie Berufssoldat/in und Soldat/in auf Zeit sind, sich aus dienstlichen Gründen mindestens 12 Monate in Munster aufhalten und eine Wohnung -dazu zählen auch Gemeinschaftsunterkünfte in Kasernen- beziehen, sind Sie meldepflichtig.
Die Frage, ob Sie sich mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Munster anmelden müssen, richtet sich insbesondere nach Ihrem Familienstand sowie teilweise nach vorwiegendem Aufenthalt.