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Meldepflicht

Häufige Fragen zum Melderecht

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

 

  1. „Meine Eltern erhalten kein Kindergeld mehr und verlieren Steuerfreibeträge, wenn ich mit Nebenwohnung zu Hause gemeldet bin“
    Lt. Information des Finanzamtes spielt die Frage des Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) bei der Gewährung von Steuerfreibeträgen und Kindergeld grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr kommt es hier auf gesetzliche Altersgrenzen und Zugehörigkeit zum Elternhaushalt an.
     
  2. „Die gesetzliche Krankenversicherung lässt eine Familienversicherung der Kinder über die Eltern nicht zu“
    Lt. Information der AOK ist die Frage der Haupt- oder Nebenwohnung hier nicht wichtig, solange das Kind zum Haushalt der Eltern gehört und dort den Lebensmittelpunkt hat. Das ist immer dann der Fall, wenn sich das Kind dort regelmäßig aufhält und z.B. noch ein eigenes Zimmer hat. Anmeldung mit Nebenwohnung im elterlichen Haushalt genügt!
     
  3. „Das Finanzamt erstattet keine Fahrt-, Verpflegungs- oder sonstigen Kosten (im Rahmen des Steuerausgleiches) wenn ich am bisherigen Wohnort mit Nebenwohnsitz  gemeldet werde“
    Lt. Auskunft des Finanzamtes ist diese Aussage grundsätzlich nicht korrekt. Hier kommt es vielmehr auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der regelmäßig am Heimat- Wohnort bestehen dürfte, und die vorgebrachten Nachweise über durchgeführte Fahrten an. Im Zweifel ist eine konkrete Anfrage beim Finanzamt hilfreich.
     
  4. „Ich muss an meinem Wohnort eine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn ich dort mit Nebenwohnung gemeldet bin“
    Stimmt, einige Kommunen erheben diese Steuer (bekannt sind u.a. Rostock, Wismar, Bremen, Flensburg). Auf die korrekte Festlegung mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz hat dies jedoch keinen Einfluss. Möglicherweise gelten Ausnahmen (Nachfrage bei der Heimatgemeinde!).
     
  5. „An meinem Heimat- bzw. Wohnort besteht mein Lebensmittelpunkt, das ist meine Hauptwohnung!“
    Stimmt aus Sicht des Melderechts nicht. Der Begriff des „Lebensmittelpunktes“ (Mittelpunkt der familiären Beziehungen, Freundschafts- und Bekanntenkreis) ist im Melderecht ersetztworden durch den des „vorwiegenden Aufenthaltes“. Der „Lebensmittelpunkt“ ist nur noch in Zweifelsfällen (Aufenthalt am Wohn- und Dienstort ungefähr gleich lang) entscheidend. Im Steuerrecht hat er nach wie vor große Bedeutung. Diese Rechtsgebiete muss man jedoch bei der Anmeldung des Wohnsitzes voneinander trennen.
     
  6. „Wenn ich am Wohnort mit Nebenwohnsitz gemeldet bin, verliere ich für Wohneigentum staatliche Förderungen“
    Stimmt grundsätzlich nicht, nach den hier bekannten Regelungen hängt die staatliche Förderung alleinig von der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ab. Als „Nachweis“ genügt hier stets eine Anmeldung mit Nebenwohnung. Für nähere Informationen kann beim zuständigen Finanzamt gefragt werden.
     
  7. „Wenn ich mich mit Hauptwohnung in Munster melde, muss ich auch mein Kfz ummelden?!“
    Stimmt, das KFZ ist am Ort der Hauptwohnung anzumelden. In der Vielzahl der Ummeldungen sind jedoch die Kfz-Versicherungen für Munster regionalbedingt günstiger als anderorts. Nähere Information erteilt der Versicherungsgegeber.
     
  8. „Mit der Anmeldung in Munster mit Hauptwohnsitz verliere ich mein Wahlrecht an meinem bisherigen Wohnort“
    Stimmt, wählen kann man nur am Ort der Hauptwohnung. Das Wahlrecht wird grundsätzlich am Ort des überwiegenden Aufenthaltes auch ausgeübt.