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Friedhof

Wichtige Hinweise zur Einhaltung der Gestaltungssatzung für die Friedhöfe der Stadt Munster

Friedhöfe sind Orte des Erinnerns, der Trauer und der Ruhe. Es ist allen Trauernden wichtig, die Grabstätten als sichtbares Zeichen des Gedenkens an die Verstorbenen herzurichten und zu gestalten.

 

Wie die jeweiligen Gräber gestaltet werden können, ist in der Gestaltungssatzung der Stadt Munster vom 28.05.2020 festgelegt.

 

Neben den Wahlgräbern oder Reihengräbern, die von den Angehörigen der Verstorbenen erworben und gepflegt werden, werden unterschiedliche Grabarten angeboten, die durch die städtischen Friedhofsmitarbeiter gepflegt werden.

 

Anonyme Urnen/ Sarggräber im Rasen: Hier ist es nicht gestattet, Blumen, Schalen oder andere Gegenstände auf dem Rasen abzulegen. Es sind jedoch zentrale Gedenksteine aufgestellt, an denen Blumen zum Gedenken an die Verstorbenen abgelegt werden können.

 

Urnen/Sarggräber mit einer einheitlichen Grabplatte im Rasen: Auch hier ist das Ablegen von Blumen, Grablichtern und Dekorationsmaterial nur an den dafür vorgesehenen Gedenksteinen möglich.

 

Urnen/Sarggräber mit einer einheitlichen Grabplatte und einheitlicher Bepflanzung: Das Abstellen von Pflanzen, Gestecken, Grablichtern und Dekorationsmaterial ist nur auf den Grabplatten gestattet.

 

Urnen im Friedhain, unter ausgewählten Bäumen im Rasen, mit einer Tafel an einer Stele: Hier ist das Ablegen von Blumen und Dekorationsmaterial nur an der Stele gestattet. Auf den Rasenflächen dürfen auch keine Steine eingelassen oder abgelegt werden.

 

Urnen im Partnerurnenwahlgrab, 2 Urnen übereinander im Rasen mit einer einheitlichen Grabplatte. Das Ablegen von Blumen und Dekorationsmaterial ist nur an den vorgesehenen Gedenksteinen möglich.

 

Leider wird bei den hier aufgeführten Grabarten immer häufiger die Gestaltungssatzung nicht beachtet. Die in der Gestaltungssatzung genannten Ablageorte für Blumen und Dekorationsmaterial werden häufig nicht genutzt. Stattdessen werden Blumen und Dekorationsmaterial auf den Rasenflächen abgestellt. Die Arbeiten der Friedhofsgärtner werden hierdurch sehr erschwert und manche Friedhofsbesucher fühlen sich gestört.

 

Um den Friedhofsgärtnern die Pflegearbeiten zu erleichtern und die Arbeitsabläufe zu optimieren, bitten wir um Sie daher um Einhaltung der Vorschriften der Gestaltungssatzung.

 

Zukünftig werden wir die Gegenstände, die neben oder hinter den Grabplatten oder auf den Rasenflächen abgestellt wurden, entsorgen.

 

Weiterhin ist auch die Lagerung von Gartenmaterial wie Harken, Besen, Schalen oftmals ein Problem. Daher wird darum gebeten, die Gegenstände nicht in Büschen oder hinter Bäumen zu lagern, sondern zu jedem Friedhofsbesuch, wenn erforderlich, mitzubringen.

 

Auch das Aufstellen von Bänken obliegt nur der Friedhofsverwaltung. Das Befahren von Wegen mit dem Auto ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung, die die Friedhofsverwaltung erteilt, möglich.

 

 

Munster, im April 2026


Die Friedhofsverwaltung