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Jugendschutz & Hausordnung

Jugendschutzgesetz

Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist für die Mitarbeiter des Bürgerhauses intregraler Bestandteil ihrer Arbeit.
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Hausordnung

Ein gemeinsamer Raum braucht gemeinsame Regeln. Ein bewusstes Miteinander ist für uns unerlässlich. Daher folgende Hinweise: Alle Besucher und Gäste unterliegen der Hausordnung. Vertöße gegen diese können zum Hausverbot führen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden zur Anzeige gebracht.
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