In der Stadt Munster gibt es 9 Kindertagesstätten, die insgesamt rund 600 Betreuungsplätze für Kinder zwischen dem ersten und zehnten Lebensjahr anbieten (Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze). Die einzelnen Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Eltern füllen pro Kind eine Anmeldung aus und entscheiden sich dabei für eine „Erst- und Zweitwunschkindertagesstätte“. Das einheitliche Anmeldeformular ist auf dieser Internetseite, im Bürgerhaus sowie in jeder Kindertagesstätte erhältlich.
Anmeldungen für Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.), geben Eltern bis zum 28.02. bei der Stadt Munster, im Bürgerhaus ab.
Wird der Betreuungsplatz zu einem anderen Zeitpunkt benötigt, kann die Anmeldung zeitnah in der bevorzugten Kindertagesstätte oder im Bürgerhaus abgegeben werden.
Die Platzvergabe erfolgt bei den Kindertagesstätten nach einheitlichen sozialen und pädagogischen Aufnahmekriterien. Zusagen über einen Betreuungsplatz erhalten die Eltern direkt über die Kindertagesstätte. Sollten die Kindergärten keine Zusage erteilen können, wird die Anmeldung an die Stadtverwaltung bzw. das Bürgerhaus weitergeleitet. Von dort aus werden Eltern zentral über freie Plätze in weiteren Kindertagesstätten informiert.
Die Kindergartengebühren sind so bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Beiträge sind einkommensabhängig und berücksichtigen die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Kinder. Die Mitteilung über den zu zahlenden Elternbeitrag erhalten die Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Einrichtung. Es besteht die Möglichkeit, beim Vorliegen der Voraussetzungen, dass der Elternbeitrag durch den Landkreis Heidekreis übernommen wird. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte bzw. im Bürgerhaus.
Anmeldebogen 2024-2025
Anmeldebogen 2025-2026
soziale Staffelung 2024
Antrag auf Ermäßigung
Verzichtserklärung