Mitglieder des Vorstandes sind (Stand 03.01.2023):
Hartwig |
Mienert |
Vorsitzender |
Alexandra |
Linke |
stv. Vorsitzende |
Gero |
Gellert |
Mitglied |
Ulf-Marcus |
Grube |
Mitglied |
Susanne |
Kirchhoff |
Mitglied |
Der Vorstand besteht aus mindestens drei höchstens fünf Personen. Der/die Bürgermeister/in ist Mitglied des Vorstandes. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus.
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegen folgende Aufgaben:
- Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Beschlussfassung über Fördermaßnahmen
- Einsetzung von Fachausschüssen
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Vorlage des Jahresabschlusses an den Stiftungsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Die maximale Amtszeit beträgt fünfzehn Jahre. Der/die Bürgermeister/in ist qua Amt Mitglied des Vorstandes. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl ihrer Nachfolger/innen im Amt.