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Gremien & Satzung

Stiftungsvorstand

Mitglieder des Vorstandes sind (Stand 03.01.2023):Clipart Vorstand

Hartwig Mienert Vorsitzender
Alexandra Linke stv. Vorsitzende
Gero Gellert Mitglied
Ulf-Marcus Grube Mitglied
Susanne Kirchhoff Mitglied

Der Vorstand besteht aus mindestens drei höchstens fünf Personen. Der/die Bürgermeister/in ist Mitglied des Vorstandes. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegen folgende Aufgaben:

  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Beschlussfassung über Fördermaßnahmen
  • Einsetzung von Fachausschüssen
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Vorlage des Jahresabschlusses an den Stiftungsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Die maximale Amtszeit beträgt fünfzehn Jahre. Der/die Bürgermeister/in  ist qua Amt Mitglied des Vorstandes. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl ihrer Nachfolger/innen im Amt.

 

Satzung

ParagrafenUnsere aktuelle Satzung wurde zuletzt im Jahr 2020 geändert.

Sie kann hier heruntergeladen werden: 

Stiftungsrat

Mitglieder des Stiftungsrates sind (Stand: 08.10.2023):

     
Heike Heinze Vorsitzende
Aline Friese stv. Vorsitzende
Anke Heidelberg Mitglied
Siegfried Irion Mitglied
Daniel Ratheike Mitglied
Detlef Rothe Mitglied
Dagmar Sandau Mitglied
Angela Schlawe Mitglied
Gaby Skottke Mitglied
Sven Wolff Mitglied

Der Stiftungsrat besteht laut Satzung aus fünf bis elf Personen und hat folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes
  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichtes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Überwachung der Einhaltung des Stiftungszwecks
  • Erlass von Entschädigungsrichtlinien für Mitglieder des Vorstandes und des Rates

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederberufung ist möglich. Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen entsenden je ein Mitglied. Die weiteren Stiftungsratsmitglieder ergänzen sich durch Kooptation. Der Vorstand kann zu berufene Personen empfehlen. Die Wahl erfolgt durch einfache Mehrheit. Die Amtszeiten kooptierter Mitglieder sollen sich überschneiden.

Stiftungsforum

Forum Begegnungen 2005

 

Das Stiftungsforum besteht aus den Stifterinnen und Stiftern, d. h. aus Personen, die einen vom Stiftungsrat bestimmten Mindestbeitrag gestiftet oder zugestiftet haben. Auch Spenderinnen und Spender werden eingeladen. Mindestens einmal jährlich soll das Forum von der/ dem Vorsitzenden des Vorstandes zu einer Sitzung einberufen werden.

Der Zuständigkeit des Stifterforums unterliegen die Kenntnisnahme des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichts der Stiftung. Die Sitzungen des Forums sind öffentlich. Interessierte können sich direkt über die Arbeit der Stiftung informieren und Fragen stellen sowie Anregungen für die Arbeit der Stiftung geben.

Artikel aus der Böhme-Zeitung vom 2. September 2016