Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung muss gem. Stiftungsgesetz und Stiftungssatzung unangetastet bleiben. Zugleich sind daraus Erträge wie bspw. Zinsen zu generieren. Diese Vorgaben haben zur Folge, dass dieses Vermögen sehr konservativ angelegt werden muss. Risikoreiche Finanzanlagen und Derivate sind daher nicht zulässig.
Zustiftungen
Zustiftungen sind jederzeit willkommen und sichern die weitere Entwicklung der Stiftung! Wer möchte, kann der Bürgerstiftung einen Betrag überweisen und gibt als Verwendungszweck "Zustiftung" und Absender an. In diesen Fällen wird das zugestiftete Kapital vom Girokonto der Stiftung regelmäßig in konservative Finanzanlagen umgeschichtet. Der Stifter erhält automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt, die er für seine eigene Steuererklärung verwenden kann. Auch kleine Beträge sind herzlich willkommen.
Bankverbindung
Volksbank Lüneburger Heide eG, BLZ 24060300, Konto-Nummer 2454401900
IBAN: DE87 2406 0300 2454 4019 00
BIC: GENODEF1NBU
Bei der Überweisung reicht im Regelfall die Angabe der IBAN.