Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für alle Räume des von der Stadt Munster betriebenen Bürgerhauses sowie für das dazugehörige Außengelände an der Straße Lönsheide.
- Jede Person, die das Bürgerhaus betritt und somit nutzt, erklärt sich bereit, die Hausordnung zu befolgen.
- Das Jugendschutzgesetz sowie weitere geltende Gesetz (Betäubungsmittel-gesetz, Strafgesetzbuch, etc.) sind Bestandteil der Hausordnung.
- Die Leitung des Bürgerhauses übt für die Räume des Bürgerhauses sowie auf dem eingefriedeten Bereich des Grundstücks das Hausrecht und die Aufsicht im Auftrag der Stadt aus.
- Die Räumlichkeiten stehen im Rahmen der Nutzungs- und Betriebsgrundsätze während der Öffnungszeiten und den jeweiligen Angeboten zur Verfügung.
- Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind sorgfältig zu behandeln, die Räumlichkeiten und Außenanlagen sauber zu halten. Bei mutwilliger Zerstörung und Beschädigung haftet der jeweilige Nutzer. Näheres ist in den Nutzungs- und Betriebsgrundsätzen geregelt.
- Die Nutzer haben auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und Ruhestörungen zu unterlassen.
Im Einzelnen gilt:
- Der Konsum von Alkohol und Drogen ist grundsätzlich verboten. Das Rauchen im Gebäude ist untersagt.
- Das Betreten des Hauses unter Alkohol- / Drogeneinfluss ist untersagt.
- Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
- Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet.
- Tiere dürfen nicht in das Bürgerhaus und auf das Außengelände.
- Aggressives Verhalten, Bedrohungen sowie Beschimpfungen anderer Personen werden nicht geduldet.
- Das Aufstellen und Nutzen von Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder vergleichbaren Geräten außerhalb der dafür vorgesehenen Räume (Teeküchen) ist verboten.
- Bei Zuwiderhandlung kann ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt werden. Strafbare Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.