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Jugendschutz & Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Räume des von der Stadt Munster betriebenen Bürgerhauses sowie für das dazugehörige Außengelände an der Straße Lönsheide.

  • Jede Person, die das Bürgerhaus betritt und somit nutzt, erklärt sich bereit, die Hausordnung zu befolgen.
  • Das Jugendschutzgesetz sowie weitere geltende Gesetz (Betäubungsmittel-gesetz, Strafgesetzbuch, etc.) sind Bestandteil der Hausordnung.
  • Die Leitung des Bürgerhauses übt für die Räume des Bürgerhauses sowie auf dem eingefriedeten Bereich des Grundstücks das Hausrecht und die Aufsicht im Auftrag der Stadt aus.
  • Die Räumlichkeiten stehen im Rahmen der Nutzungs- und Betriebsgrundsätze während der Öffnungszeiten und den jeweiligen Angeboten zur Verfügung.
  • Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind sorgfältig zu behandeln, die Räumlichkeiten und Außenanlagen sauber zu halten. Bei mutwilliger Zerstörung und Beschädigung haftet der jeweilige Nutzer. Näheres ist in den Nutzungs- und Betriebsgrundsätzen geregelt.
  • Die Nutzer haben auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen und Ruhestörungen zu unterlassen.

Im Einzelnen gilt:

  • Der Konsum von Alkohol und Drogen ist grundsätzlich verboten. Das Rauchen im Gebäude ist untersagt.
  • Das Betreten des Hauses unter Alkohol- / Drogeneinfluss ist untersagt.
  • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
  • Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet.
  • Tiere dürfen nicht in das Bürgerhaus und auf das Außengelände.
  • Aggressives Verhalten, Bedrohungen sowie Beschimpfungen anderer Personen werden nicht geduldet.
  • Das Aufstellen und Nutzen von Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder vergleichbaren Geräten außerhalb der dafür vorgesehenen Räume (Teeküchen) ist verboten.
  • Bei Zuwiderhandlung kann ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt werden. Strafbare Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.