Vermehrte Sichtungen von Waschbären in Wohngebieten in Munster – Verhaltenstipps für die Bevölkerung
In den letzten Wochen verzeichnen die städtischen Behörden vermehrte Sichtungen von Waschbären in den Wohngebieten Munsters. Diese anpassungsfähigen Tiere sind in der Lage, sich gut an städtische Lebensräume anzupassen, was zu vermehrtem Kontakt mit Menschen führt. Um ein harmonisches Zusammenleben zu fördern und die Tierpopulation in Grenzen zu halten, bittet die Stadt Munster die Bürgerinnen und Bürger um die Beachtung folgender Verhaltenstipps:
- Müll, Abfälle und Nahrungsmittelreste unzugänglich aufbewahren: Bitte stellen Sie sicher, dass Mülltonnen fest verschlossen sind und keine offenen Abfälle herumliegen. Vermeiden Sie es, Essensreste oder Tierfutter offen zu lagern.
- Obst, Beeren und Fallobst schnell ernten und auflesen: Fallen gelassenes Obst oder Beeren sollten umgehend entfernt werden, um Waschbären keinen Anreiz zu bieten, in Gärten und auf Terrassen nach Nahrung zu suchen.
- Obstbäume sichern: Um das Aufsuchen von Nahrung zu erschweren, empfiehlt es sich, Obstbäume mit Metallmanschetten oder ähnlichen Schutzvorrichtungen zu sichern.
- Kletterabwehr an Fallrohren anbringen: Kletterhindernisse an Fallrohren und anderen möglichen Zugangsstellen können verhindern, dass Waschbären in Dachböden oder Kellerräume gelangen.
- Einstiege verschließen: Alle potenziellen Zugänge zu Kellern, Dachböden oder Hohlräumen sollten sorgfältig verschlossen werden.
- Waschbär-Latrinen säubern: Falls Waschbären in der Nähe beobachtet werden, sollten ihre Latrinen entfernt und gereinigt werden, um die Verbreitung von Krankheiten zu minimieren.
- Haustiere schützen: Haustiere sollten regelmäßig geimpft und entwurmt werden, um sie vor möglichen Krankheiten zu schützen.
Waschbären unterfallen dem Jagdrecht und dürfen als invasive und gebietsfremde Art ganzjährig bejagt werden. Sie sind keine Haustiere und dürfen nicht als solche gehalten werden.
Die Stadt Munster berät gerne zu Präventivmaßnahmen und stellt im Bedarfsfall einen Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem zuständigen Jagdpächter bzw. Hegering her. Über die im Einzelfall angemessenen Maßnahmen entscheidet der Jagdausübungsberechtigte.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei Sichtungen ruhig zu bleiben und die Tiere nicht zu füttern oder zu provozieren.