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    Pressemitteilungen

    Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 13.09.2026

    Die Niedersächsische Landesregierung hat am 25.05.2025 die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 beschlossen.

    Danach finden am Sonntag, 13. September 2026 in Niedersachsen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage bzw. der Regionsversammlungen statt.

    In Munster finden gleichzeitig auch die Direktwahlen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie des Landrates/der Landrätin statt.

    Eine eventuelle Stichwahl bei der Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bzw. des Landrates/der Landrätin findet am 27. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag:

    ● das 16. Lebensjahr vollendet haben,

    ● seit mindestens drei Monaten in Munster ihren Wohnsitz haben,

    ● nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie

    ● in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.