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    Pressemitteilungen

    Einebnung eines Grabes auf dem Waldfriedhof der Stadt Munster

    Auf dem Waldfriedhof der Stadt Munster kann ein Grab nicht eingeebnet werden, da kein/e Nutzungsberechtigte/r ermittelt werden konnte. Es wird beabsichtigt, dieses Reihengrab nach Ablauf der in der amtlichen Bekanntmachung genannten Frist einzuebnen.