Informationen zum Hebesatz der Grundsteuer A und B
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vor einigen Tagen wurden die Grundsteuerbescheide verschickt.
Neben der Änderung des Messbetrages wurde auch der Hebesatz geändert, was in vielen Fällen dazu geführt hat, dass viele von Ihnen ab 2025 in unterschiedlicher Ausprägung stärker steuerlich belastet werden.
Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen aufzeigen, weshalb dieser Schritt notwendig war und hoffe, dass Sie diese Entscheidung -zumindest objektiv- nachvollziehen können.
Zunächst müssen wir berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2025 das Finanzamt neue Messbeträge für alle Grundstücke ermittelt hat, da die bisherige Grundstücksbewertung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen hat und damit als verfassungswidrig galt. Für die neue Ermittlung wurden unter anderem Faktoren wie Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Bodenrichtwert berücksichtigt.
In der Stadt Munster sind die Messbeträge nach der Neubewertung durch das Finanzamt im Durchschnitt gestiegen, im Einzelnen bedeutet das, dass es Grundstücke gibt, die ab 2025 einen niedrigeren, höheren oder teilweise fast gleichbleibenden Messbetrag haben.
Fragen oder Änderungsanträge hinsichtlich des Messbetrages können ausschließlich vom Finanzamt Soltau beantwortet bzw. bearbeitet werden.
Dieser Messbetrag wird mit dem von der Stadt Munster festgesetzten Hebesatz multipliziert und bildet so die Grundlage für die Grundsteuerhöhe.
Im nächsten Schritt musste die Stadt Muster den neuen Hebesatz festlegen. Ein aufkommensneutraler Hebesatz (keine Änderung bei den stadtweiten Grundsteuereinnahmen zwischen 2024 und 2025) würde bei 427 % liegen (bis 2024 bei dem bisherigen Messbeträgen bei 500%). Doch ab diesem Jahr steht unsere Kommune vor neuen enormen finanziellen Herausforderungen:
Die jährlichen Ausgaben für die Infrastruktur der Daseinsvorsorge (z.B. für Kindertagesstätten, Grundschulen, Stadtbücherei, Bürgerhaus, Feuerwehr, Straßensanierungen, Kreisumlage) steigen stark, während die Einnahmen nur eine leichte Erhöhung aufweisen.
Insbesondere gibt es zwei neue Ausgabeschwerpunkte, die eines finanziellen Ausgleichs bedurften:
1. In diesem Jahr wurde vom Landkreis Heidekreis die Kreisumlage von bisher 49% auf nun 55% unserer städtischen Steuereinnahmen erhöht. Auch der Landkreis muss seine steigenden Ausgaben für beispielsweise das Heidekreisklinikum und stetig steigende Kosten insbesondere aus dem sozialen Bereich finanzieren.
2. Gleichzeitig muss die Stadt Munster die gesetzlich geforderte Betreuung in den Kindertagesstätten gewährleiten, sodass die Schaffung und Finanzierung der neuen Plätze, ebenfalls zu höheren Ausgaben führen.
Die Mehrbelastung alleine durch diese zwei Faktoren liegt bei jährlich 1,2 Mio. Euro.
Die Abführung der Kreisumlage und der Gesetzesanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ist auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene festgelegt und muss von der Stadt Munster umgesetzt werden.
Verwaltung und Rat haben daher nach intensiver Abwägung aller Handlungsmöglichkeiten beschlossen, in einigen Bereichen die Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu senken. Hierzu gehört auch die Erhöhung der Grundsteuereinnahme, die dennoch nicht zum Haushaltsausgleich führt. Es wurde beschlossen, bewusst ein Haushaltsdefizit von rund 2,5 Mio. € für 2025 in Kauf zu nehmen, um die Bevölkerung nicht noch mehr zu belasten.
Wir hoffen, mit diesen Erläuterungen zu mehr Verständnis für diese schwere Entscheidung beigetragen zu haben.
Ihre Stadtverwaltung Munster
Die Rede des Niedersächsischen Finanzministers Gerald Heere zum Thema vom 31.01.2025, finden Sie hier.
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