Wahlbekanntmachung Nr. 4 der Stadt Munster
Bildung des Wahlausschusses für die Gemeindewahl am 13. September 2026
Aufgrund des § 10 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 8 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) bitte ich die in der Stadt Munster vertretenden Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 28. Juni 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.
Gemäß § 10 Abs. 1 NKWG und § 10 Abs 2. NKWO sind 6 Beisitzer und 6 stellvertretende Beisitzer zu berufen.
Auf § 13 Abs. 2 NKWG, wonach Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauensmänner für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben können, wird hingewiesen.
Die Berufung zu einem Wahlehenamt kann nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG abgelehnt werden.
Munster, 20.02.2026
Der Gemeindewahlleiter
Stephan Fähndrich
