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Kommunale Finanzen

Haushaltspläne der Stadt Munster

Inhaltlich besteht der Haushalt aus einem Haushaltsplan, in dem alle Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr bereits vor Jahresbeginn festgelegt werden sowie bei Notwendigkeit aus einem Haushaltssicherungskonzept mit den vorgesehenen Sparmaßnahmen. Kernstück des Haushalts ist die Haushaltssatzung und der Vorbericht. Weitere Anlagen sind die Teilpläne, in dem z.B. die verfügbaren Gelder für einzelne Produkte (Bauverwaltung, Stadtbücherei...) dargestellt werden.

Der Haushalt regelt somit für die Stadt Munster den Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Geld und wird vom gewählten Rat der Stadt Munster beschlossen.

Sollte sich im laufenden Jahr herausstellen, dass die Abweichungen zur Planung erheblich werden, kann dies im Rahmen eines Nachtragshaushaltes korrigiert werden.
Der vom Rat beschlossene Haushalt ist der Kommunalaufsicht bis 30.11. des Vorjahres vorzulegen, einige Komponenten des Haushaltes unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht ist beim Landkreis Heidekreis angesiedelt.