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Kommunale Finanzen

Jahresabschlüsse

Die Stadt Munster hat laut §128 Abs. 1 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.

Nach §128 Abs. 2 NKomVG besteht der Jahresabschluss aus

  • einer Ergebnisrechnung (Kap. 1)
  • einer Finanzrechnung (Kap. 2)
  • einer Bilanz (Kap. 3)
  • einem Anhang. (Kap. 4)

Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Organisationsstruktur aufgestellt. Damit entsprechen die Teilhaushalte den Fachbereichen und haben die Funktion von Budgets.

Jahresabschlüsse (Ergebnisse in Mio €, teilweise vorläufig) der letzten Jahre: