Um das Zulassungsverfahren einzuleiten, bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrags auf Erteilung der Zulassung. Nach dem Einreichen des Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt wurden, erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Die Zulassung wird gegebenenfalls direkt im Rahmen der Zulassungskontrolle zunächst mündlich erteilt.
Werden in dem vom LAVES kontrollierten Betrieb Mängel vorgefunden, erfolgt keine Zulassung oder es wird eine befristete Zulassung für drei Monate erteilt. Im Anschluss erfolgt eine weitere Kontrolle.
Werden wiederum Mängel vorgefunden, erfolgt gegebenenfalls letztmalig eine auf drei Monate befristete Zulassung.
Nach einer weiteren Betriebskontrolle wird der Antrag entweder abgelehnt (Mängel sind weiter vorhanden) oder ein unbefristeter Zulassungsbescheid erstellt.