Die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen und -anforderungen wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens und kalenderjährlich wiederkehrend für ein Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft.
Ein Sachverständiger nach Batteriegesetz prüft das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung einer Genehmigung nach Batteriegesetz.