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Ansprechpartner & mehr

Prozesskostenhilfe: Bewilligung

Amtsgericht Soltau

Postanschrift:
Rühberg 13-15
29614 Soltau
05191 695-0
05191 695-200

Leistungsbeschreibung

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Verfahrensablauf

Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

durch Rechtsanwalt
Gebühr: 10,00 Euro
durch Amtsgericht
Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Niedersächsisches Landesjustizportal

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Niedersachsen

Anschrift

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

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