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Ansprechpartner & mehr

Dienstunfallfürsorge Meldung

Stadt Munster - Fachgruppe 11 - Zentrales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, kommt ein Unfallversicherungsträger für die Folgen auf, soweit diese Ihre Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Schul- und Schulwegsunfälle.
Wichtig ist, dass Sie gegenüber allen Ärzten und Einrichtungen erklären, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Oft werden Sie dann aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen.
 

Teaser

Unternehmer müssen Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten) ihrer Beschäftigten gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften, der Landesunfallkasse bzw. bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden.

BerufsgenossenschaftenLandesunfallkasseGemeindeunfallversicherungsverbände

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern. 

Voraussetzungen

  • Versicherte sind im Unternehmen, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg getötet oder so verletzt worden, dass eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen vorliegt.
  • Es liegt der Verdacht vor, dass Versicherte an einer Berufskrankheit erkrankt sein könnten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Rechtsbehelf

Gegen ablehnende Bescheide des Unfallversicherungsträgers können Sie Widerspruch einlegen. War der Widerspruch nicht erfolgreich, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Was sollte ich noch wissen?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00

Barrierefreiheit

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