Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Die Veranstaltungsanzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Anzeigefrist: 1 Woche vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO) Gaststättengesetz (GastG) Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.