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Erhöhtes Wohngeld beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Spezielle Hinweise - Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

Spezielle Hinweise - Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

• die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
• die zu berücksichtigende Miete oder Belastu

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

• ausgefülltes Antragsformular
• Nachweise über das verringerte Einkommen
• Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
• Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Spezielle Hinweise - Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Wohngeld
Wohngeld-Plus-Reform

Spezielle Hinweise - Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausf&uu

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anschrift

Öffnungszeiten

Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr

Ansprechperson

Mark Hamers
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.04
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Ei - G, Wohngeld H - O
Telefon
05192 130-2202
Fax
05192 130-982202
Irina Hein
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.14
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II A - Bl, Wohngeld A - G
Telefon
05192 130-2205
Fax
05192 130-982205
Martina Rode
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.03
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Bm - Ei, Wohngeld P - Z
Telefon
05192 130-2207
Fax
05192 130-982207

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