alles rund um Bürgerdienste
der Stadt Munster
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
und dies zu einem höheren Wohngeld führt.
• die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht, • die zu berücksichtigende Miete oder Belastu
• ausgefülltes Antragsformular • Nachweise über das verringerte Einkommen • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung • Nachweis über sonstige Änderungen
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Ausf&uu
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung