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der Stadt Munster
Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:
Die Leistung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und zugelassenen kommunalen Trägern bei ausgewählten Landkreisen.
Übersicht der Jobcenter in Niedersachsen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung