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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

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Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim entsprechenden Sozialamt des Landkreises und bei der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder

  • die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anschrift

Öffnungszeiten

Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr

Ansprechperson

Redecker
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.16
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II T - Wa, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2211
Fax
05192 130-982211
Steinmüller
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.19
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sae - Sg, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2201
Fax
05192 130-982201
Stoll
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.18
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sh - Sz, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2206
Fax
05192 130-982206
Werlich
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.17
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Wb - Z, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2209
Fax
05192 130-982209

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