Rathaus
Ansprechpartner & mehr

Wohngeld erstmalig beantragen

Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mieterin oder Mieter
    • Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
    • Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
BMWSB - Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Anschrift

Öffnungszeiten

Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr

Ansprechperson

Mark Hamers
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.04
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Ei - G, Wohngeld H - O
Telefon
05192 130-2202
Fax
05192 130-982202
Irina Hein
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.14
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II A - Bl, Wohngeld A - G
Telefon
05192 130-2205
Fax
05192 130-982205
Martina Rode
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.03
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Bm - Ei, Wohngeld P - Z
Telefon
05192 130-2207
Fax
05192 130-982207

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft