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Bestattungskostenübernahme bei finanzieller Notlage nach dem SGB XII

Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales

Postanschrift:
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster

Leistungsbeschreibung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht (§ 8 Abs. 3 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)). Angehörige der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen. Die Kosten dafür müssen vorrangig die Erben, an zweiter Stelle unterhaltspflichtige bzw. sonstige angehörige Person tragen. Entstandene Kosten können die Bestattungspflichtigen ggf. von den Erbinnen, Erben oder sonstigen Zahlungspflichtigen einfordern.

Gemäß § 98 Abs. 3 SGB XII ist in den Fällen des § 74 SGB XII der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete. In anderen Fällen, also auch in Fällen verstorbener Leistungsempfänger nach SGB II und AsylbLG, ist jedoch der Sterbeortträger zuständig.

Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit es der/dem Bestattungspflichtigen als gesetzlich verpflichteter Person - abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen - nicht zugemutet werden kann. Es übernimmt die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung gem. § 74 SGB XII.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständigen Ansprechpartner/innen der Fachgruppe Soziales der Stadt Munster.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständigen Mitarbeiter/innen beraten Sie, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies vom Einzelfall abhängt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anschrift

Öffnungszeiten

Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr

Ansprechperson

Redecker
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.16
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II T - Wa, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2211
Fax
05192 130-982211
Steinmüller
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.19
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sae - Sg, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2201
Fax
05192 130-982201
Stoll
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.18
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Sh - Sz, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2206
Fax
05192 130-982206
Werlich
Abteilung: Fachgruppe 22 - Soziales
Raum: 0.17
Nachnamenzuständigkeit für:ALG II Wb - Z, Sozialhilfe A - Z
Telefon
05192 130-2209
Fax
05192 130-982209

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