Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ( § 28 SGB II, § 34 SGB XII u. a.) soll bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine bessere Chance auf Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben gegeben werden.
Es können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden, wenn bereits:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld) oder
- Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach § 2 AsylbLG
gewährt werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- eintägige Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten.
- persönlicher Schulbedarf (Pauschalbetrag).
- Schülerbeförderung (inkl. Eigenanteil).
- Lernförderung grds. für max. 6 Monate, wenn dies von der Schule empfohlen wird.
- Mittagsverpflegung an Kindertagesstätten und Schulen (inkl. Eigenanteil).
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten) für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich.